Die Kursteilnehmenden haben nur dann auf eine Prüfung Zugriff, wenn das Enddatum des Kurses nicht älter als das aktuelle Datum ist. Ausnahme: Lehrpersonen und ihre Stellvertretung sehen die Kurse zwei Monate vor Beginn und zwei Monate nach Ende des Kurses.
Bei Prüfungen ist der Text auf 6000 Zeichen limitiert. Bei «Eigene Texte» gibt es keine Begrenzung der Textlänge.